RROP: Darum geht es in der Regionalplanung

Der Landkreis Stade stellt zurzeit das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) neu auf.

Mehrere Windenergieräder vor einem Regenbogen
Auch Vorranggebiete für Windenergie werden im RROP ausgewiesen.
© Christian Schmidt

Die Raumordnung stimmt verschiedenste Nutzungsansprüche an den Raum, wie etwa Landwirtschaft, Energieerzeugung, Siedlungsentwicklung, Infrastruktur und Naturschutz aufeinander ab und gleicht Konflikte aus. Im Rahmen des aktuellen Beteiligungsverfahrens können Bürgerinnen und Bürger Anregungen, Hinweise und Bedenken im Rahmen einer Stellungnahme äußern, wenn sie sich von der Planung berührt sehen.

Anlässlich aktueller Stimmen, die auch in der öffentlichen Diskussion ihren Niederschlag gefunden haben, und die vor allem die Ausweisung von Flächen für die Rohstoffgewinnung und Biotopverbünde in Frage stellen, möchte der Landkreis Stade die Rechtswirkung des RROP verdeutlichen: Adressat der Festlegungen des RROP sind die Städte und Gemeinden mit ihren Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) sowie die Träger großer – sogenannter raumbedeutsamer – Maßnahmen: etwa wenn die Realisierung der Projekte einer Planfeststellung, Plangenehmigung oder wie im Falle von Windenergieanlagen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedarf. Eine darüberhinausgehende Wirkung auf Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer hat das RROP nicht. Es gibt also keine unmittelbare Wirkung auf Bürgerinnen und Bürger.

Konkret bedeutet das: Die Festlegungen des RROP bringt keine Berechtigungen zu Enteignungen oder zur Ausübung von Zwängen gegenüber Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern mit sich. Das RROP trifft auch keine Vorwegnahmen von Ausweisungen von Naturschutzgebieten, entsprechende Satzungen müssen durch den Kreistag beschlossen werden.

Den Landkreis erreichen auch immer wieder Fragen zur Lesbarkeit der zeichnerischen Darstellung, insbesondere der Auflösung der Karte und der Überlagerung der verschiedenen Inhalte. Die zeichnerische Darstellung hat einen Maßstab von 1:50.000. Ein Millimeter in der Planzeichnung entspricht 50 Metern in der Realität. Genauer als diese 50 Meter ist die Raumordnung nicht gemeint und darf sie auch nicht ausgelegt werden. Vereinfacht gesagt gilt: Wer in der Karte seine Betroffenheit nicht erkennen kann, ist nicht betroffen.

Die Planunterlagen können auf der Internetseite www.landkreis-stade.de/RROP_Neuaufstellung eingesehen werden. Stellungnahmen können bis Mittwoch, 7. Januar 2026, per E-Mail an die Adresse rrop@landkreis-stade.de gerichtet werden.

Quelle: Landkreis Stade, Meldung vom 23.12.2025

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